NUTZUNGS - VEREINBARUNG ABSCHNITT A

abgeschlossen von und zwischen

Wiff Austria, gemeinnütziger Verein mit Sitz in Luzmannsdorfstraße 27, 4521 Schiedlberg, Österreich, eingetragen im österreichischen Vereinsregister unter der ZVR-Zahl 1608467876 (im Folgenden als "Anbieter" bezeichnet) und

dem Kunden wie folgt:

1. PRÄAMBEL

Der Anbieter hat eine höchst innovative Lern- und Prüfungsplattform, IFCL easy, entwickelt. IFCL easy ist eine volldigitale, mehrsprachige Lern- und Prüfungsplattform mit der Auszubildende lernen, eine Prüfung absolvieren und ­ – innerhalb der Schranken der jeweils geltenden nationalen gesetzlichen Regelungen – einen  Führerschein zum Führen von Hubstaplern, Kranen, sowie weitere Ausbildungen erlangen können bzw. dafür vorbereitet werden.

Die untenstehend beschriebenen Plattform ermöglichen dem Kunden (Kursverwalter von Bildungsinstituten und gewerblichen Nutzern) bzw. den Kunden des Kunden eine einzigartige Nutzererfahrung in Bezug auf standardisierter internationaler Ausbildungen gemäß modernsten eLearning-Techniken, welche ein breites Spektrum an gesetzlichen Ausbildungsinhalten für den Führerscheinerwerb in Österreich und – nach Maßgabe deren nationalen gesetzlichen Regelungen – dessen Nachbarländern (Deutschland, Slowenien, Italien, Ungarn, Slowakei und Tschechien) abdeckt.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

Der Anbieter gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Plattform und deren Diensten, und der Kunde beauftragt die Dienste gegen Leistung des vereinbarten Entgelts und gemäß den weiteren Bedingungen dieser Vereinbarung. Die gesamte Nutzungs-Vereinbarung umfasst:

  • diesen Abschnitt A.
  • die wiff Austria-Allgemeine Geschäftsbedingungen - Abschnitt B.
  • die Auftrags-Datenverarbeitungsvereinbarung - Abschnitt C.

 

3. WESENTLICHE VERTRAGSDETAILS

Dienste

Bezeichnet alle oder das (die) spezifischen Softwaremodul(e), wie, die vom Anbieter als Dienste zur Nutzung der Lern- und Prüfungsplattform „IFCL easy“ durch den Kunden über das Internet und über die Cloud-Infrastruktur gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.

 

Enthaltene Support-Services/Support-Zeiten

Umfasst ist auch Support der (a) aufgrund von Fehlern oder Programmfehlern in den gehosteten Diensten benötigt wird oder (b) weniger als eine Stunde Arbeitszeit pro Fall braucht. Support-Services werden an Werktagen zwischen 08:00 und 17:00 Uhr (MEZ/MESZ) per E-Mail oder Telefon in englischer oder deutscher Sprache bereitgestellt.

 

Anzahl der zulässigen
Nutzer

Unbegrenzt

Zulässiger Verwendungszweck

Verwalten des Zugriffs auf die IFCL easy Lern- und Prüfungsplattform und Nutzung der Dienste durch den Kunden bzw. dessen Kunden.

Anfangsdatum

Tag des ersten Kaufabschlusses

Enddatum

 

Wenn kein Enddatum angegeben ist, so ist die grundsätzliche Regelung gemäß Abschnitt B, Klausel 10, dass der Vertrag beginnend mit dem Anfangsdatum rollierend um jeweils Perioden von 12 Monaten verlängert wird, solange bis der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende einer solchen Periode gekündigt wird.

Entgelt und Zahlungsbedingungen.

Wenn in den nachstehenden Tabellen keine besonderen Regelungen  angegeben ist, gelten die grundsätzlichen Regelungen nach Abschnitt B, Klausel 5.

 

 

Dienste

 

Gerichtsstand,

anwendbares Recht

Ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Steyr, Österreich. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.

WIFF AUSTRIA NUTZUNGS-VEREINBARUNG – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – ABSCHNITT B

 

INTERPRETATION

  • Definitionen: In der Vereinbarung über die Nutzung der Dienste (wie in Abschnitt A definiert) haben die folgenden Begriffe die nachfolgend angegebene Bedeutung:
  1. Wesentliche Details: Die spezifischen „wesentlichen Vertragsdetails“ gemäß Abschnitt A, Klausel 3, dieser Vereinbarung.
  2. Dienste: Die in den wesentlichen Details definierten „Dienste“.
  3. Plattform: Bezeichnet das Bündel von Software, Hardware-Infrastruktur und Diensten, die vom Anbieter eingerichtet, gewartet, verwaltet und entwickelt und zur Bereitstellung der Dienste verwendet werden.
  4. Grundlegende Systeme: Alle Software, IT-Lösungen, Systeme und Netzwerke (einschließlich Software und Hardware), die zur Bereitstellung der Dienste verwendet werden, einschließlich aller Lösungen, Systeme und Netzwerke von Drittanbietern.
  5. Website: Die Internetseite unter "www.ifcl.eu" oder eine andere Website, die dem Kunden vom Anbieter mitgeteilt wurde.
  6. Zulässige Benutzer: Sind die Mitarbeiter des Kunden bzw. Endnutzer (Kursteilnehmer), die berechtigt sind, im Namen des Kunden gemäß Klausel 3.4 auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.
  7. Endnutzer sind die Kunden des Kunden (Kursteilnehmer), die die Plattform zu Ausbildungs- und Prüfungszwecken nutzen.
  8. Anfangsdatum: Das in den wesentlichen Details angegebene „Anfangsdatum“.
  9. Enddatum: Das in den wesentlichen Details angegebene „Enddatum“.
  10. Entgelt: Das „Entgelt“, wie in den wesentlichen Details angeführt und gemäß Klausel 5.4 laufend angepasst.
  11. Zahlungsbedingungen: Die „Zahlungsbedingungen“, die in den wesentlichen Details angegeben sind.
  12. Rechte an geistigem Eigentum: Umfasst Urheberrechte und alle sonstigen Rechte, die weltweit aufgrund von Gesetzen, Gewohnheitsrecht oder Billigkeit bestehen, insbesondere in Bezug auf Erfindungen (einschließlich Patente), eingetragene und nicht eingetragene Marken oder Kennzeichen, sonstige Zeichen und Designs, Immaterialgüterrechte, Computerprogramme, Schaltungslayouts, Daten und Datenbanken, vertrauliche Informationen, sämtliches Know-How und alle anderen Rechte, die sich aus geistiger Tätigkeit ergeben.
  13. Personenbezogene Daten: Hat die in den jeweiligen europäischen und österreichischen Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), angegebene Bedeutung.
  14. Daten: Alle Daten, Inhalte und Informationen (einschließlich personenbezogener Daten), die vom oder für den Kunden, gehalten, verwendet oder erstellt werden oder ihm gehören, und die unter Verwendung der Dienste gespeichert oder über diese eingegeben werden, insbesondere Daten der Endnutzer.
  15. Vertrauliche Informationen: Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sowie alle Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind, und die jeweils von der anderen Partei im Verlauf oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung erhalten werden. Die vertraulichen Informationen des Anbieters umfassen insbesondere geistiges Eigentum, das dem Anbieter (oder seinem Nutzungsgeber) gehört und/oder von ihm lizensiert wird, einschließlich der Softwaremodule und sonstigen Bestandteile der Plattform. Die vertraulichen Informationen des Kunden umfassen insbesondere die Daten.
  16. Support Services: Bezeichnet Unterstützungsleistungen in Bezug auf die Nutzung von den und die Identifizierung und Behebung von Fehlern der Dienste, schließt jedoch nicht die Bereitstellung von Schulungsdiensten ein. Support Services sind nicht in den enthalten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in Abschnitt A als „enthaltene Support-Services“ vereinbart.
  17. Supportzeiten: Die unter Punkt "Enthaltene Support-Services/Support-Zeiten" in Abschnitt A definierten Zeiträume eines Tages/einer Woche, in denen Support Services erbracht werden.
  18. Fehler: Jeder Defekt, Fehler, Bug oder sonstiger Ausfall der gesamten oder eines wesentlichen Teils der Dienste gemäß dieser Vereinbarung.
  19. Wartungsdienste: Bezeichnet die allgemeine Wartung der Plattform und der Dienste sowie die Anwendung von Updates und Upgrades.
  20. Reaktionszeit: Die Zeitspanne, beginnend mit dem Eingang der Support-Anforderung des Kunden beim Anbieter, mit der der Kunde den Anbieter über das Auftreten eines Fehlers informiert, und innerhalb der der Anbieter dem Kunden mitteilt, dass er die Mitteilung über den Fehler gemäß dieser Vereinbarung erhalten hat, und deren Dauer abhängig von der Prioritätsklasse des Fehlers, wie in Klausel 2.4 definiert, ist.
  21. Lösungszeit: Die Zeitspanne (einschließlich der Reaktionszeit), innerhalb der der Anbieter sich bemüht, einen Fehler wie in dieser Vereinbarung festgelegt zu lösen oder zu beheben, und deren Dauer abhängig von der Prioritätsklasse des Fehlers, wie in Klausel 2.4 definiert, ist.
  22. Höhere Gewalt: Ein Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt, das etwa Naturkatastrophen, Fehler oder Ausfälle des Internets oder eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, bewaffnete Konflikte, behördliche Interventionen und Verbote und Stromausfälle oder Seuchen inkludiert, aber Ereignisse in dem Umfang exkludiert, in dem sie von einer Partei durch zumutbare Handlungen oder angemessene Sorgfalt hätten verhindert werden können.
  23. Beanstandbar: Beinhaltet jegliches beanstandbares, verleumdendes, obszönes, belästigendes, drohendes, schädliches oder sonst in irgendeiner Weise rechtswidriges Verhalten.
  24. Werktage: Die Tage von Montag bis Freitag, jedoch ohne gesetzliche Feiertage gemäß den österreichischen Bundes- oder Landesgesetzen.

 

  • Interpretation: In dieser Vereinbarung
  1. dienen Klausel- und andere Überschriften lediglich der Veranschaulichung und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der Vereinbarung;
  2. umfassen Wörter im Singular auch den Plural und umgekehrt, sofern der jeweilige Kontext nichts anderes vorgibt;
  3. werden bei Verweis auf: (i) eine „Vertragspartei“ auch die zulässigen Rechtsnachfolger dieser Partei inkludiert; (ii) „Mitarbeiter“ auch die leitenden Angestellten, Angestellten, Vertragsnehmer und Beauftragte inkludiert, dies schließt jedoch nicht den Anbieter ein; (iii) eine „Person“ sowohl eine Einzelperson als auch eine juristische Person, eine Personenvereinigung (ob körperschaftlich oder nicht), eine Stiftung, eine staatliche oder behördliche Einrichtung oder eine andere rechtliche Einheit inkludiert; (iv) „einschließlich“ und ähnliche Wörter keine Einschränkungen darauf impliziert; und (v) ein „Gesetz“ die Verweise zu Verordnungen, Bescheiden, behördlichen Anordnungen oder Bekanntmachungen, die gemäß oder im Zusammenhang mit dem Gesetz oder einer Verordnung erlassen werden, sowie alle Zusätze, Novellen oder sonstigen Änderungen dazu inkludiert;
  4. ist eine Vertragsbedingung für eine Partei nicht deshalb nachteilig auszulegen, weil diese Vertragsbedingung von jener Partei zuerst vorgeschlagen oder von ihr entworfen wurde; und
  5. sollen, wenn zwischen den Abschnitten der Vereinbarung ein Konflikt besteht, die Abschnitte in alphabetischer Reihenfolge Vorrang haben, sodass Abschnitt A Vorrang vor Abschnitt B usw. hat, sofern in einem entsprechenden Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

 

  • LEISTUNGEN
    • Allgemein: Der Anbieter wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Dienste in Übereinstimmung mit der Vereinbarung und dem österreichischen Recht zu erbringen.
    • Keine Exklusivität: Die Bereitstellung der Dienste durch den Anbieter für den Kunden ist nicht exklusiv. Nichts in der Vereinbarung hindert den Anbieter daran, seine Dienste auch anderen Personen zu erbringen.
    • Verfügbarkeit: (a) Vorbehaltlich Klausel 2.3(b) wird der Anbieter angemessene Anstrengungen gemäß Klausel 2.1 unternehmen, um sicherzustellen, dass die Dienste verfügbar sind. Es ist jedoch möglich, dass die Dienste gelegentlich nicht verfügbar sind, etwa auf Grund von Wartungsdiensten, anderen Entwicklungsaktivitäten oder im Falle höherer Gewalt. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Ausfallszeiten, die direkt oder indirekt durch eines der oben genannten Ereignisse oder durch Fehler oder Ausfälle der Computersysteme oder Netzwerke des Kunden verursacht werden, nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung gelten. Der Anbieter wird angemessene Anstrengungen gemäß Klausel 2.1 unternehmen, um auf der Website vorab Details zu etwaigen Ausfalls- oder Stillstandszeiten zu veröffentlichen. (b) Aufgrund der Verwendung von Cloud-Infrastruktur, Webdiensten und APIs anderer Anbieter arbeitet die Plattform mit einer Reihe von Diensten von Drittanbietern zusammen. Der Anbieter übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für die Verfügbarkeit dieser Funktionen. Wenn ein Drittanbieter seinen Service, sein Produkt, seine API oder Funktion nicht mehr bereitstellt oder wartet oder diese nicht mehr zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stellt, dann kann auch der Anbieter die Bereitstellung dieses Service, dieses Produkts, dieser API oder dieser Funktion als Teil der Plattform für den Kunden einstellen. Klarstellend wird festgehalten, dass der Kunde dann keinen Anspruch auf Rückerstattung, Rabatt oder sonstige Entschädigung oder auf vorzeitige Kündigung hat, wenn der Anbieter von seinem Recht Gebrauch macht, die Verfügbarkeit von Diensten, Produkten oder Funktionen Dritter einzustellen. Bei wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtleistung oder -funktion der Plattform gilt Klausel 10.2(c).
    • Service Level. (a) Nach Erhalt einer Mitteilung des Kunden über einen Fehler wird der Anbieter den Kunden innerhalb der Reaktionszeit darüber informieren, dass er an der Behebung oder Reparatur des Fehlers arbeitet. Zusammen mit der Mitteilung des Fehlers hat der Kunde dem Anbieter alle verfügbaren Informationen betreffend den Fehler zur Verfügung zu stellen, die der Anbieter vernünftigerweise benötigt oder anfordert, um den Fehler zu diagnostizieren, zu bewerten und zu beheben. Der Anbieter ist bestrebt, einen Fehler innerhalb der Lösungszeit, abhängig von der Klassifikation des Fehlers, zu beheben oder zu reparieren. Je nach Ursache, Schwere und Komplexität eines Fehlers sind Überschreitungen der Lösungszeit möglich und berechtigen den Kunden nicht zu Ansprüchen, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Verzögerungen in der Reaktions- oder Lösungszeit, die darauf beruhen, dass der Kunde es unterlässt oder verzögert, die für die Beurteilung oder Lösung eines Fehlers erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder Maßnahmen zu setzen, werden bei der Berechnung der Lösungszeit nicht mitberücksichtigt. (b) Tabelle der Prioritätsklasse, Reaktionszeit und beabsichtigte Lösungszeit:

 

Prioritäts-Klasse

Art des Fehlers

Reaktionszeit

(während Support Zeiten)

Angestrebte Lösungszeit 

(während Support Zeiten)

1

ein wesentlicher und entscheidender Teil der Dienste, der einen Großteil der Benutzer betrifft, ist ausgefallen

=< 10 Stunden

=< 20 Stunden

2

ein wesentlicher, aber nicht entscheidender Teil der Dienste ist ausgefallen, der einen Teil der Benutzer  betrifft

=< 20 Stunden

=< 40 Stunden

3

es gibt ein Problem mit den Diensten; dies betrifft einen oder mehrere Benutzer, hat aber wenig bis keine Auswirkungen auf die gesamten Dienste

=< 20 Stunden

=< 1 Woche

4

kein dringendes Problem; kann durch einen Workaround gelöst werden; hat keine Auswirkung auf die Dienste

=< 40 Stunden

=< 2 Wochen

5

kein dringendes Problem; hat keine Auswirkung auf die Dienste

=< 40 Stunden

=< 1 Monat

 

Die Prioritätsklasse eines Fehlers wird vom Anbieter nach Eingang der Mitteilung des Kunden und einer ersten Bewertung des Fehlers festgelegt und dem Kunden innerhalb der Reaktionszeit mitgeteilt. Fehler mit einer Prioritätsklasse von 1 oder 2 (nach Ansicht des Kunden) sind vom Kunden sowohl per E-Mail als auch telefonisch dem Anbieter mitzuteilen. Bei der Berechnung der Reaktionszeit und der Lösungszeit für einen Fehler werden nur die Zeiten innerhalb der geltenden Support-Zeiten gemäß dieser Vereinbarung, bzw. allenfalls im Einzelfall zusätzlich ausdrücklich vereinbarter Supportzeiten angesetzt (d.h. Zeiten außerhalb der Support-Zeiten werden nicht berücksichtigt). Die Behebung oder Lösung eines Fehlers kann auch durch die Bereitstellung eines vorübergehenden  Workarounds erreicht werden. (c) Lösungszeiten können sich insbesondere dann ändern und verlängern (und damit die angestrebte Lösungszeit wesentlich überschreiten), wenn ein Fehler in den Systemen oder Diensten eines Drittanbieters auftritt oder darin begründet ist, oder die Lösung oder Behebung eines Fehlers von den Diensten oder Systemen eines Drittanbieters abhängt, dessen Dienste oder Systeme für die Erbringung der Dienste zwingend erforderlich sind, unabhängig davon, ob diese Drittanbieter vom Kunden oder vom Anbieter beauftragt sind. Solche Drittanbieter unterliegen ihren eigenen jeweiligen Service Level Agreements und/oder Geschäftsbedingungen, an die der Anbieter gebunden ist.  

  • Wartungsdienste: Der Anbieter stellt dem Kunden die Wartungsdienste während der Dauer dieser Vereinbarung zur Verfügung. Der Anbieter muss den Kunden, soweit dies praktikabel ist, mindestens fünf Werktage im Voraus über geplante Wartungsdienste informieren, die die Verfügbarkeit oder Qualität der Dienste beeinträchtigen können. Der Kunde ist verpflichtet, solche Wartungsdienste zum angegebenen Zeitpunkt zuzulassen und trifft geeignete Vorsichtsmaßnahmen gegen Update/Upgrade-Fehler und Versagen. Der Anbieter kann die Bereitstellung der Wartungsdienste aussetzen, wenn ein vom Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung an den Anbieter zu zahlender Betrag, trotz Mahnung des Anbieters, unter Setzung einer Nachfrist von 30 Tagen und Ankündigung des Aussetzens von Wartungsdiensten, überfällig ist.
  • Sonstige Leistungen/Dienste: Sonstige Dienste oder andere/zusätzliche Leistungen, die nicht in den gegenständlichen Vertragsumfang fallen, und die der Anbieter auf Wunsch des Kunden für diesen gesondert/zusätzlich erbringt, werden vorab im Einzelfall definiert und vereinbart, einschließlich der jeweiligen Bedingungen; diese Leistungen werden nach anfallendem Aufwand zu den in Abschnitt A genannten oder den sonst geltenden Stundensätzen des Anbieters abgerechnet, es sei denn, es besteht eine besondere Kosten- und Honorarvereinbarung, die dann vorgeht.
  • nicht übernommene Leistungen/Dienste: Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Lern- und Prüfungsplattform IFCL easy noch sonstige damit in Verbindung stehende Leistungen an jeweils geänderte rechtliche nationale Rahmenbedingungen, die für den Erwerb eines Führerscheins zum Führen von Hubstaplern und Kranen erforderlich sind, anzupassen.

 

  • PFLICHTEN DES KUNDEN (NUTZUNGS-, REGISTRIERUNG- UND ZUGRIFFSBEDINGUNGEN)
    • Allgemeine Nutzung und Einschränkungen: Der Kunde und seine Mitarbeiter müssen die Dienste gemäß der Vereinbarung nutzen. Jede Nutzung der Dienste für andere Zwecke als den zulässigen Zweck stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, die Dienste oder Rechte aus dieser Vereinbarung an Dritte gewerbliche Nutzer und Bildungsinstitute weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu verteilen, zu veröffentlichen, zu übertragen, zu lizenzieren oder auf andere Weise verfügbar zu machen oder die Dienste, insbesondere die Software anderweitig zu nutzen. Darüber hinaus darf der Kunde keine Software im Zusammenhang mit der Plattform verändern, übersetzen, bearbeiten, anpassen, modifizieren, dekompilieren, auslesen oder zurückentwickeln oder dies auch nur versuchen. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass der Kunde weder während noch nach der Laufzeit der Vereinbarung ein Recht hat, auf den Software-Code (einschließlich Objektcode, Zwischencode und Quellcode) der Plattform zuzugreifen.
    • Registrierung: (a) Die bestimmungsgemäße Nutzung der Dienste erfordert die erstmalige Freischaltung und Registrierung mit einer gültigen E-Mailadresse, wobei dem Kunden im Zuge des Registrierungsprozesses ein Zugangscode durch den Anbieter an diese E-Mailadresse übermittelt wird. (b) Nach erstmaliger Registrierung mit dem Zugangscode sowie Passwortvergabe kann der Kunde (Kursverwalter von Bildungsinstituten und gewerblichen Anbietern) auf der Plattform Vouchercodes (Zugangscodes zu den Diensten) für seine Kunden (Kursteilnehmer) erwerben. (c) Jeder Vouchercode wird einem Endnutzer (Kursteilnehmer) zugeteilt. Eine Freischaltung des Vouchercodes zur Plattform erfolgt nach Registrierung des jeweiligen Endnutzers (Kursteilnehmers) mittels Benutzernamen, Passwort sowie Angaben zu seiner Person, einem aktuellen Foto und einem gültigen Ausweis sowie sonstigen im Einzelfall geforderten Angaben/Informationen.
    • Zugriffsbedingungen: Beim Zugriff auf die Plattform sind der Kunde seine Mitarbeiter und die Endnutzer (Kursteilnehmer) verpflichtet: (a) sich nicht als eine andere Person auszugeben oder eine Vollmacht, im Namen anderer oder des Anbieters zu handeln, falsch darzustellen; (b) den Absender aller elektronischen Übertragungen korrekt anzugeben; (c) nicht zu versuchen, die Sicherheit oder Integrität der grundlegenden Systeme zu untergraben; (d) die Plattform nicht in einer Weise zu nutzen oder zu missbrauchen, die die Funktionalität der grundlegenden Systeme beeinträchtigt oder die Fähigkeit eines anderen Benutzers beeinträchtigen könnte, die Plattform zu nutzen; (e) nicht zu versuchen, andere Materialien oder Daten zu sehen, darauf zuzugreifen oder diese zu kopieren, ausgenommen: (i) die Bereiche, auf die der Kunde oder Endnutzer zugreifen darf; und (ii) nur in dem Ausmaß wie es für den Kunden und seine Mitarbeiter oder Endnutzer notwendig ist, um die Plattform gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen; (f) die Plattform weder auf eine Weise zu nutzen noch Daten zu übertragen, einzugeben oder zu speichern, die Rechte Dritter (einschließlich Rechte an geistigem Eigentum und Datenschutzrechte) verletzen, noch auf eine Weise zu nutzen, die zu beanstanden, unrichtig oder irreführend ist; und (g) die Nutzungsbedingungen auf der Website einzuhalten, die vom Anbieter von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
    • Mitarbeiter und Endnutzer (Kursteilnehmer): (a) Ohne die Klausel 3.3 einzuschränken, darf keine andere Person als ein zulässiger Benutzer auf die Dienste zugreifen oder diese nutzen. (b) Der Kunde kann jeden seiner Mitarbeiter und die Endnutzer (Kursteilnehmer) als zulässigen Benutzer benennen. Dazu stellt der Kunde dem Anbieter den Namen des zulässigen Benutzers und andere Informationen zur Verfügung, die der Anbieter in Bezug auf den zulässigen Benutzer benötigt. (c) Der Kunde muss sicherstellen, dass jeder zulässige Benutzer die Klauseln 3.1 und 3.3 sowie alle anderen Bedingungen einhält, die der Anbieter dem Kunden allenfalls mitteilt. (d) Ein Verstoß eines Mitarbeiters oder Endnutzers (Kursteilnehmers) gegen eine Vertragsbedingung (einschließlich eines zugelassenen Benutzers) gilt als Verstoß des Kunden gegen die Vereinbarung.
    • Berechtigungen: Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Genehmigungen, Berechtigungen und Zustimmungen zu beschaffen, die für ihn und seine Mitarbeiter erforderlich sind, um die Dienste zu nutzen, einschließlich der Nutzung, Speicherung und Eingabe von Daten in die Dienste sowie deren Verarbeitung durch und Verteilung über die Dienste. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Kursteilnehmer durch den Kunden des Anbieters, ist der Kunde des Anbieters ausschließlich selbst verantwortlich. Der Anbieter ist selbst nicht Kursanbieter bzw. Veranstalter der Ausbildung. Die Ausbildung zum Führen von Hubstaplern und Kranen wird ausschließlich vom Kunden selbst organisiert und in eigener Verantwortung wahrgenommen, sodass die Ausbildung in Präsenz sowie online unter Zuhilfenahme der Plattform und der darauf angebotenen Dienste und die Abnahme von Theorie- und Praxisprüfungen entsprechend vom Kunden selbst zu protokollieren und nach den jeweils anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen sind. Jeder Verstoß eines Endnutzers gilt als Verstoß des Kunden gegen die Vereinbarung.
    • Vorleistungen und Systemvoraussetzungen des Kunden: (a) Der Kunde ist - in seinem Namen und auf seine Kosten - dafür verantwortlich, jegliche Infrastruktur, Systeme, Softwareanwendungen und/oder Schnittstellen, die zur Verbindung mit den Diensten und deren Nutzung gemäß den Spezifikationen oder wie zwischen Anbieter und Kunde vereinbart, erforderlich sind, bereitzuhalten. Dies umfasst u.a. das Website-Hosting des Kunden sowie die Einrichtung und Aufrechterhaltung von Konten bei Drittanbietern, die die Infrastruktur des Kunden mit den Diensten verbinden, und/oder die anderweitig auf Seiten des Kunden mit den Diensten interagieren (wie z.B. Dienste von Drittanbietern. (b) Der Anbieter ist keinesfalls verantwortlich für die gemäß (a) vom Kunden bereitzustellende(n) Infrastruktur, Systeme, Softwareanwendungen, Schnittstellen oder die Drittanbieter des Kunden, und ebensowenig für etwaige Ausfälle, Fehler oder Störungen, diese betreffend, deren Behebung auch nicht zu den Reaktions- oder Lösungszeiten oder den sonstigen Service- oder Wartungsverpflichtungen des Anbieters zählt.
    • Überbindung an Endnutzer. Der Kunde hat sämtliche Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, die direkt oder sinngemäß auch auf Endnutzer anwendbar sind, in seinen Vereinbarungen mit Endnutzern diesen ausdrücklich zu überbinden und dies dem Anbieter auf Verlangen nachzuweisen.

 

  • DATEN
    • Zugang des Anbieters zu Daten: (a) Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass: (i) der Anbieter Zugriff auf die Daten (ohne personenbezogene Daten) benötigt, um seine Rechte auszuüben und seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen und die Dienste bereitzustellen; und (ii) soweit dies erforderlich ist, jedoch vorbehaltlich Klausel 7, der Anbieter ein oder mehrere seiner Mitarbeiter ermächtigen kann, zu diesem Zweck auf die Daten zuzugreifen. (b) Der Kunde muss im Vertragswerk mit seinen Kunden (Endnutzern) alle Zustimmungen und Genehmigungen einholen, die erforderlich sind, damit der Anbieter auf die Daten zugreifen kann, wie in Klausel 4.1(a) beschrieben.
    • Analytische Daten: Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass: (a) der Anbieter: (i) Daten und Informationen über die Nutzung der Dienste durch den Kunden und die Endnutzer verwenden kann, um anonymisierte und aggregierte statistische und analytische Daten (analytische Daten) zu generieren; und (ii) analytische Daten für interne Forschungs- und Produktentwicklungszwecke des Anbieters verwendet und statistische Analysen durchführt, und so Trends und andere Erkenntnisse identifiziert; und (iii) analytische Daten an Dritte weitergibt, wobei dies streng beschränkt auf die Zwecke von Klausel 4.2(a) (ii) ist; (b) die Rechte des Anbieters gemäß Klausel 4.2(a) auch nach Beendigung des Vertrags bestehen bleiben; und (c) das Eigentum an und alle Rechte an geistigem Eigentum an analytischen Daten Eigentum des Anbieters sind und bleiben.
    • Verantwortlicher: (a) Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass – soweit die Daten personenbezogene Daten enthalten – der Kunde bei der Verarbeitung dieser Daten über die Dienste als datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Anbieter als Auftragsverarbeiter des Kunden für die Zwecke der DSGVO sowie der österreichischen und anderen geltenden Datenschutzgesetze, handelt. (b) Der Kunde ist daher allein dafür verantwortlich, alle anwendbaren Datenschutzgesetze in Bezug auf personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung durch oder über die Dienste verarbeitet werden, zu beachten und einzuhalten und falls nötig alle erforderlichen Einwilligungen von den betroffenen Personen, insbesondere der Endnutzer, einzuholen. Im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen des Kunden und der Stellung des Anbieters als Auftragsverarbeiter haben die Parteien die Auftrags-Datenverarbeitungsvereinbarung (Abschnitt C) geschlossen.
    • Datensicherungen: Zusätzlich dazu, dass der Anbieter branchenübliche Maßnahmen ergreift, um alle in Zusammenhang mit den Diensten gespeicherten Daten zu sichern, verpflichtet sich der Kunde, selbst regelmäßige separate Sicherungen und Back-Ups aller von ihm auf der Plattform hochgeladenen Daten durchzuführen und laufend aufrecht zu erhalten.
    • Internationale Speicherung von Daten: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter die Datenspeicherung (einschließlich personenbezogener Daten) auch an Orten außerhalb des Wohnsitzstaates des Kunden vornehmen darf, sofern diese in einer DSGVO-konformen Infrastruktur gespeichert und verarbeitet werden.
    • Schadloshaltung: Der Kunde hält den Anbieter von jeglicher Art von Haftung, Forderungen, Ansprüchen, Verfahren, Kosten, sonstigen Ausgaben (einschließlich der tatsächlichen Rechtsverteidigungskosten) und Verlusten jeglicher Art schad- und klaglos, die sich aus einer tatsächlichen oder angeblichen Behauptung eines Dritten, insbesondere der Endnutzer, dass Daten oder Datenverarbeitungen in welcher Form auch immer, die Rechte jenes Dritten verletzt haben (einschließlich Rechte an geistigem Eigentum und Datenschutz) oder dass die Daten beanstandbar, unrichtig oder irreführend sind, ergeben.

 

  • ENTGELT
    • Entgelt: Der Kunde muss dem Anbieter das Entgelt gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen und anderen Bedingungen dieser Vereinbarung bezahlen. Das Entgelt ist vom Kunden ohne Abzüge etwaiger Gebühren, Steuern und sonstiger Abzüge an den Anbieter zu zahlen. Insbesondere gehen alle Kapitalverkehrs-, Quellen- und Transaktionssteuern, einschließlich Mehrwertsteuern und Stempelgebühren, die gegebenenfalls zusätzlich zum Entgelt erhoben oder berechnet werden, zu Lasten des Kunden und sind von ihm zu tragen und zu bezahlen.
    • Rechnungslegung und Zahlung: (a) Der Anbieter stellt an den Kunden Rechnungen gemäß den österreichischen gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen aus, zu den in den Zahlungsbedingungen festgelegten Terminen und mit den vereinbarten Fristen, oder, in deren Ermangelung, monatlich jeweils für das im Vormonat anfallende Entgelt. (b) Das vereinbarte Entgelt enthält keine Mehrwertsteuer, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls gesondert vom Kunden zu bezahlen ist. (c) Der Kunde hat das Entgelt zu bezahlen: (i) zu den in den Zahlungsbedingungen angegebenen Daten, oder in deren Ermangelung bis zum 15. des Monats, der auf das Rechnungsdatum folgt; und (ii) durch elektronische Überweisung in frei verfügbaren Mitteln ohne Aufrechnung oder Abzug.
    • Überfällige Beträge: Der Anbieter kann für überfällige Beträge Verzugszinsen verrechnen. Die Zinsen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum tatsächlichen Zahlungstermin mit einem Zinssatz von 10% p.a. berechnet.
    • Indexanpassung: (a) Das Entgelt ist gemäß dem von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) ("Index") wertgesichert. Wird der Index nicht mehr veröffentlicht, so kommt als Grundlage für künftige Anpassungen jener Index zur Anwendung, der ihn ersetzt oder ihm so nahe wie möglich kommt. Die Wertsicherung basiert auf dem Indexwert zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung. Schwankungen des Index bis einschließlich 5% werden nicht berücksichtigt. Bei Überschreitung dieser Marge wird die Schwankung jedoch vollständig berücksichtigt. Die neue Index-Zahl wird sodann als Grundlage für die Berechnung der zukünftigen Wertsicherungen dienen. Eine Erhöhung oder Verringerung des Entgelts wird ab dem ersten Tag des Monats nach Veröffentlichung der neuen Indexzahl, die den Schwellenwert von 5% überschreitet, wirksam. Eine rückwirkende Verrechnung ist zulässig. Die Entgelte, die gemäß dieser Klausel angepasst werden, sind jene die in den wesentlichen Details genannt sind. (b) Aufgrund der Verwendung von Cloud-Infrastruktur, Webdiensten und APIs anderer Anbieter arbeitet die Plattform mit einer Reihe von Dienstfunktionen von Drittanbietern zusammen, die möglicherweise ihrerseits die von ihnen dem Anbieter in Rechnung gestellten Gebühren oder Entgelte erhöhen. Ohne die Wertsicherungsklausel 5.4(a) einzuschränken, kann der Anbieter das Entgelt auch entsprechend erhöhen oder verringern, wenn ein solcher Drittanbieter seine Gebühren für solche Dienstleistungen, Produkte oder Funktionen ändert.

 

  • GEISTIGES EIGENTUM
    • Eigentum: (a) Vorbehaltlich Klausel 6.1(b) steht das Eigentum sowie alle Rechte aus geistigem Eigentum hinsichtlich der Plattform, Dienste, der Website und allen grundlegenden Systemen allein dem Anbieter (und seinen Lizenzgebern) zu. Der Kunde darf das Eigentum oder die Gültigkeit dieser Rechte aus geistigem Eigentum nicht anfechten oder bestreiten. (b) Das Eigentum und alle Rechte aus geistigem Eigentum an den Daten bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde gewährt dem Anbieter eine weltweite, nicht exklusive, unentgeltliche, übertragbare, unwiderrufliche Berechtigung zur Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Modifizierung, Bereitstellung und Übertragung der Daten für jeden Zweck im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Rechte und der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung.
    • Feedback: Wenn der Kunde (selbst oder über die Endnutzer) dem Anbieter Ideen, Kommentare oder Vorschläge in Bezug auf die Dienste oder die grundlegenden Systeme zur Verfügung stellt („Feedback“): dann (a) steht das Eigentum an allen Rechten aus geistigem Eigentum hinsichtlich des Feedbacks und allen Ergebnissen, die aufgrund dieses Feedbacks hervorgehen (einschließlich neuen Materials, Verbesserungen, Modifikationen oder abgeleiteter Werke) ausschließlich dem Anbieter zu; und (b) der Anbieter kann das Feedback für jeden Zweck verwenden oder veröffentlichen.
    • Webseiten und Material von Drittanbietern: Der Kunde erkennt an, dass die Plattform möglicherweise auf Websites oder Feeds von Drittanbietern verweist, die mit der Plattform verbunden oder dafür notwendig sind. Ein Link von der Plattform darauf impliziert keine Billigung, Genehmigung, Empfehlung, oder Verantwortung des Anbieters für diese Websites oder Feeds oder deren Inhalte oder Betreiber. Der Anbieter schließt jegliche Verantwortung oder Haftung für diese Websites oder Feeds aus.
    • Freistellung für Rechtsverletzungen an geistigem Eigentum Dritter: (a) Der Anbieter stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen oder Verfahren frei, die gegen den Kunden erhoben werden, sofern diesbezüglich zu Recht behauptet wird, dass die Nutzung der Plattform durch den Kunden gemäß der Vereinbarung eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter („IP-Anspruch“) darstellt. Eine solche Schadloshaltung setzt voraus, dass der Kunde: (i) den Anbieter unverzüglich schriftlich über den IP-Anspruch benachrichtigt; (ii) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Haftung oder Verantwortung einräumt und den IP-Anspruch nicht anderweitig schon anerkennt oder begleicht; und (iii) dem Anbieter umfassende Vollmachten und Informationen erteilt, die der Anbieter benötigt, um die Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem IP-Anspruch zu führen und/oder zu begleichen. Ein allfälliger Kostenersatz in diesen Verfahren geht zu Gunsten des Anbieters. (b) Die Schadloshaltung in Klausel 6.4(a) gilt nicht, insoweit ein IP-Anspruch aufgrund oder im Zusammenhang mit: (i) einem Verstoß des Kunden gegen die Vereinbarung; (ii) einer Nutzung der Plattform auf eine Weise oder für einen Zweck, der in der Vereinbarung nicht vorgesehen ist, oder auf andere vom Anbieter nicht schriftlich genehmigte Weise; oder (iii) Daten Dritter oder sonstiger Daten, entsteht. (c) Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt ein IP-Anspruch geltend gemacht wird oder nach vernünftiger Meinung des Anbieters wahrscheinlich ist, so kann zur Verteidigung oder Beilegung des IP-Anspruchs der Anbieter nach eigenem Ermessen: (i) dem Kunden das Recht verschaffen, die Sache, die Gegenstand des IP-Anspruchs ist, weiterhin zu verwenden; oder (ii) die Sache, die Gegenstand des IP-Anspruchs ist, anpassen, erneut ausführen oder ersetzen, damit sie nicht mehr in Rechte eingreift.

 

  • VERTRAULICHKEIT
    • Sicherheit: Jede Partei muss, sofern sie nicht die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei hat, (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei jederzeit vertraulich halten; (b) angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und aufrechterhalten, um die vertraulichen Informationen der anderen Partei vor unbefugtem Zugriff oder unbefugter Verwendung zu schützen; und (c) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur wenn tatsächlich nötig an ihre Mitarbeiter oder Berater weitergeben und in diesem Fall sicherstellen, dass alle Mitarbeiter oder Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegt, die Bestimmungen der Klauseln 7.1(a) und 7.1(b). bekannt sind und diese eingehalten werden.
    • Zugangsdaten: Der Kunde (Kursverwalter von Bildungsinstituten und gewerblichen Nutzern sowie deren Kursteilnehmer) bzw. die Endnutzer sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugeteilten Zugangsdaten zur Plattform, insbesondere einen zum Zugang zur Plattform und den Diensten zugeteilten Vouchercode sowie Benutzernamen und Passwort geheim zu halten, nicht weiterzugeben, diesbezüglich keine Kenntnisnahme von Dritter zu dulden oder zu ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung und der Vertraulichkeit zu ergreifen. Der Kunde (Kursverwalter von Bildungsinstituten und gewerblichen Nutzern) und die Endnutzer (Kursteilnehmer) tragen die Verantwortung für alle Aktivitäten, die unter Nutzung seiner Zugangsdaten erfolgen. Bei einem Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten oder einem entsprechenden Verdacht ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Lern- Prüfungsplattform sofort zu sperren, wenn durch das Verschulden des Kunden bzw. den Endnutzern ein Missbrauch der Zugangsdaten, insbesondere der Weitergabe an Dritte, erfolgt.
    • Zulässige Offenlegung: Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit in Klausel 7.1 gilt nicht für die Offenlegung oder Verwendung vertraulicher Informationen: (a) zum Zwecke der Erfüllung des Vertrags oder der Ausübung der Rechte einer Partei aus dem Vertrag; (b) wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist; (c) die ohne Verschulden des Empfängers der Vertraulichen Informationen oder seiner Mitarbeiter öffentlich zugänglich sind oder werden; (d) die eine Partei des Vertrags von einem Dritten ohne Einschränkung und ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht rechtmäßig erhalten hat; oder (e) durch den Anbieter, falls dies im Rahmen eines gutgläubigen Verkaufs seines Unternehmens (unabhängig, ob per Asset- oder Share-Deal oder ob im Ganzen oder teilweise) an einen Dritten erforderlich ist, sofern der Anbieter mit dem Dritten eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu Bedingungen, die nicht weniger einschränkend sind als die Klausel 7 dieser Vereinbarung, abschließt. Darüber hinaus ist es dem Anbieter gestattet, den Namen des Kunden und den Namen der Unternehmensgruppe, mit der der Kunde verbunden ist, zur Bewerbung seiner Plattform oder der Dienste zu verwenden.

 

  • GEWÄHRLEISTUNG
    • Eingeschränkte Gewährleistung: Die Gewährleistung des Anbieters ist auf die in der Vereinbarung ausdrücklich schriftlich festgelegten Zusagen beschränkt. Alle anderen Gewährleistungen, Zusagen, Garantien oder Zusicherungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere erkennt der Kunde an, dass komplexe Software niemals völlig frei von Mängeln, Fehlern und Bugs ist. Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung gibt der Anbieter keine Gewährleistung oder Zusicherung, dass die Plattform/die Dienste vollständig frei von Mängeln, Fehlern und Bugs sind. Der Kunde erkennt ferner an, dass komplexe Software niemals völlig frei von Sicherheitslücken ist. Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung gibt der Anbieter keine Gewährleistung, Garantie oder Zusicherung, dass die Plattform/die Dienste vollständig sicher sind. Weiters übernimmt der Anbieter keine Haftung dafür, dass die Dienste: (i) die Anforderungen des Kunden erfüllen oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind; oder (ii) vollständig sicher, frei von Viren oder anderem schädlichen Code sind und ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung stehen.
    • Einschränkung von Rechtsbehelfen: Ansprüche gegen den Anbieter aus Gewährleistung oder ähnlichen Rechtsbehelfen ist zudem nach Wahl des Anbieters jedenfalls beschränkt auf: (a) erneute Bereitstellung der Dienste; und/oder (b) Entgeltminderung entsprechend dem Mangel.

 

  • HAFTUNG
    • Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Anbieters ist beschränkt auf Fälle von Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit. Der Gesamtbetrag der Haftung des Anbieters bei krass grober Fahrlässigkeit ist auf den Nettovertragswert, jedoch maximal den Betrag von 50.000 EUR begrenzt.
    • Haftungsausschluss: (a) Jegliche Haftung für einfache grobe Fahrlässigkeit und leichte Fahrlässigkeit (mit Ausnahme von Personenschäden) sowie für Folgeschäden, bloße Vermögensschäden, indirekte Verluste, Produktionsausfälle, Finanzierungskosten, Verlust von Daten oder Informationen, entgangenem Gewinn, nicht erzielte Einsparungen, Zinsverluste und Schäden aus gegen den Kunden geltend gemachten Ansprüchen Dritter, sind ausgeschlossen. (b) Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Haftung dafür, dass die angebotenen Lerninhalte laufend den gesetzlichen Auflagen den Lerninhalten zur Ausbildung in den angebotenen Bereichen entspricht und tatsächlich zur Ausstellung eines Führerscheins in einem bestimmten Staat führt. Der Kunde (als Kursverwalter des jeweiligen Bildungsinstituts bzw. gewerblichen Nutzers) selbst ist verantwortlich den Kurs mithilfe der auf Grundlage dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Dienste gemäß den gesetzlichen Vorgaben seines Staates durchzuführen und zu erfüllen und die Inhalte der Dienste auf deren Eignung dafür zu prüfen. Der Anbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, die Dienste und die Plattform, noch sonstige damit in Verbindung stehende Leistungen an jeweils geänderte rechtliche nationale Rahmenbedingungen, die für den Erwerb eines Führerscheins zum Führen von Hubstaplern und Kranen erforderlich sind, anzupassen (siehe hierzu bereits unter Klausel 2.7).
    • Verhältnis zu Endkunden. Der Kunde ist selbst direkter und einziger Vertragspartner der Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass keine direkte Vertrags- oder Haftungsbeziehung zwischen dem Anbieter und den Endkunden besteht. Der Kunde ist selbst für die vertragliche Gestaltung und Überbindung der jeweiligen Pflichten nach dieser Vereinbarung auf die Endkunden verantwortlich. Der Kunde hat den Anbieter hinsichtlich jeglicher Ansprüche von Endkunden in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.

 

  • LAUFZEIT, KÜNDIGUNG UND VERTRAGSAUSSETZUNG
    • Vertragsdauer: Sofern sie nicht gemäß dieser Klausel 10 vorzeitig gekündigt wird: (a) beginnt die Vereinbarung am Anfangsdatum und endet am Enddatum; wobei (b) sofern in den wesentlichen Details kein Enddatum angegeben ist, die Vereinbarung jeweils für die bestimmte Dauer von einem Jahr, beginnend mit dem Anfangsdatum, abgeschlossen wird, die sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, es sei denn, eine Partei kündigt die Vereinbarung schriftlich mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweils aktuellen Periode. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass - sofern kein früheres Enddatum angegeben ist - die Mindestlaufzeit somit 12 Monate, beginnend mit dem Startdatum, beträgt, so dass eine Kündigung frühestens zum Ablauf dieser 12 Monate unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich ist.
    • Sonstige Kündigungsrechte: (a) Jede Partei kann durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn die andere Partei: (i) gegen eine wesentliche Bestimmung der Vereinbarung verstößt und der Verstoß nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer Mitteilung der ersten Partei, in der sie auffordert, den Verstoß zu beheben, behoben wird, oder die Behebung des Verstoßes unmöglich ist; (ii) zahlungsunfähig oder überschuldet ist, oder wenn ein Insolvenz- oder sonstiger Verwalter, Liquidator oder irgendeine andere Art von behördlich ernannten gesetzlichem Vertreter bestellt wird, oder falls ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eine solchen mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wird, oder aus irgendeinem Grund die Geschäftstätigkeit einstellt; oder (iii) aufgrund höherer Gewalt für einen Zeitraum von 30 Tagen oder länger eine wesentliche Verpflichtung aus der Vereinbarung nicht erfüllen kann. (b) Wenn die in Klausel 6.4(c) genannten Rechtsbehelfe erschöpft sind, ohne den IP-Anspruch zu beheben oder zu begleichen, kann der Anbieter den Vertrag durch Mitteilung an den Kunden sofort auflösen. (c) Aufgrund der Verwendung von Cloud-Infrastruktur, Webdiensten und APIs anderer Anbieter arbeitet die Plattform mit einer Reihe von Dienstfunktionen von Drittanbietern zusammen. Wenn ein Drittanbieter seinen Service, sein Produkt, seine API oder Funktion nicht mehr zur Verfügung stellt oder diese nicht mehr zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stellt, der/die aber für die Bereitstellung der Dienste durch den Anbieter wesentlich ist, kann der Anbieter durch Mitteilung an den Kunden den Vertrag ebenfalls mit sofortiger Wirkung auflösen. Unter diesen Umständen wird der Anbieter den Kunden benachrichtigen, sobald die Nichtverfügbarkeit des Dienstes, Produkts oder der Funktion bekannt wird.
    • Folgen der Beendigung: (a) Außer den Fall, dass eine Partei das weitergehende Recht zur Nutzung bestimmter vertraulicher Informationen hat, muss sie auf Anforderung der anderen Partei nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags und vorbehaltlich Klausel 10.3(b) unverzüglich alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der ersten Partei befinden, unwiderruflich vernichten, oder sie an die andere Partei zurückgeben. (b) Der Kunde kann jederzeit innerhalb eines Monats nach dem Ende der Vereinbarung Folgendes verlangen: (i) eine Kopie aller über die Plattform gespeicherten Daten, sofern der Kunde die angemessenen Kosten des Anbieters für die Bereitstellung dieser Kopie bezahlt. Nach Eingang dieser Anfrage hat der Anbieter eine Kopie der Daten in einer üblichen elektronischen Form bereitzustellen. Der Anbieter garantiert nicht, dass das Format der Daten mit jeder Software kompatibel ist; und/oder (ii) die Löschung der über die Plattform gespeicherten Daten. In diesem Fall muss der Anbieter angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Daten unverzüglich zu löschen. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass der Anbieter nicht verpflichtet ist, Klausel 10.3(b) (i) einzuhalten, sofern der Kunde zuvor zur Löschung der Daten aufgefordert hat. Der Anbieter ist jedenfalls berechtigt, eine Kopie der Daten (i) zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, (ii) im Umfang üblicher Datensicherungen sowie (iii) zur allfälligen Verfolgung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unter sonstiger Aufrechterhaltung der Geheimhaltung aufzubewahren.
    • Fortgesetzte Verpflichtungen: Klauseln, die ihrer Natur nach die Beendigung oder den Ablauf des Vertrags überdauern sollen, einschließlich der Klauseln 4.6, 6, 7, 9, 10.3, 10.4 und 11, bleiben auch nach Beendigung der Vereinbarung in Kraft.
    • Rechte auf Einschränkung und Aussetzung: Ohne andere Rechte oder Rechtsbehelfe des Anbieters einzuschränken, hat der Anbieter das Recht, den Zugriff des Kunden sowie dessen Kunden (Endnutzer) auf die Dienste einzuschränken oder auszusetzen und/oder die relevanten Daten zu löschen, zu bearbeiten oder zu entfernen, wenn der Anbieter der Ansicht ist, dass der Kunde (einschließlich seiner Mitarbeiter): (a) die Sicherheit oder Integrität der Plattform oder der zugrunde liegenden Systeme beeinträchtigt hat oder zu beeinträchtigen versucht hat; (b) die Dienste oder Plattform genutzt oder versucht hat, sie zu nutzen für: (i) sittenwidrige oder illegale Zwecke; oder (ii) auf eine andere Weise als für übliche Betriebszwecke, die die Betriebsleistung der Plattform wesentlich verringert; (c) Daten übertragen, eingegeben oder gespeichert hat, die gegen die Vereinbarung oder Rechte Dritter (einschließlich Rechte an geistigem Eigentum und Datenschutzrechte) verstoßen oder verstoßen können oder die beanstandbar, anstößig, falsch oder irreführend sind oder sein können; oder (d) anderweitig wesentlich gegen die Vereinbarung verstoßen hat. Der Anbieter kann den Zugriff auch vorübergehend ganz oder teilweise sperren, um die Auslastung der Plattform auszugleichen und sie vor Überlastung zu schützen.
    • Prozess: Der Anbieter muss den Kunden benachrichtigen, wenn er den Zugriff des Kunden einschränkt oder sperrt oder Daten gemäß Klausel 10.5 löscht, bearbeitet oder entfernt. Klausel 10.3(b) (i) gilt nicht, soweit sie sich auf Daten bezieht, die gemäß Klausel 10.5 gelöscht oder entfernt wurden.

 

  • ANWENDBARES RECHT/GERICHTSSTAND
    • Recht: Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, und ist in Übereinstimmung damit auszulegen.
    • Gerichtsstand: Jede Partei unterwirft sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit des sachlich zuständigen Gerichts von Steyr, Österreich, in Bezug auf Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung.

 

  • ALLGEMEINES
    • Höhere Gewalt: Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung ihrer Vertragspflichten in dem Ausmaß, in dem sie durch höhere Gewalt verursacht wurde, sofern die betroffene Partei: (a) die andere Partei unverzüglich benachrichtigt und vollständige Informationen über das Ereignis höherer Gewalt übermittelt, (b) sich nach besten Kräften bemüht, das Ereignis höherer Gewalt zu überwinden; und (c) weiterhin ihren Verpflichtungen nachkommt, soweit dies durchführbar ist.
    • Keine Rechte Dritter: Keine andere Person als der Anbieter und der Kunde haben Anspruch auf eine Leistung aus dem Vertrag oder auf dessen Durchsetzung.
    • Verzicht: Um auf ein Recht aus dem Vertrag zu verzichten, muss dieser Verzicht schriftlich erfolgen und von der verzichtenden Partei unterzeichnet werden.
    • Unabhängiger Vertragspartner: Vorbehaltlich Klausel 4.3 ist der Anbieter ein unabhängiger Vertragspartner des Kunden und im Rahmen der Vereinbarung besteht keine andere Beziehung (z.B. ein Joint Venture-, Agentur-, Vertreter- oder Partnerschafts-Verhältnis).
    • Mitteilungen: Eine von einer Partei im Rahmen der Vereinbarung abgegebene Mitteilung muss der anderen Partei per E-Mail unter Verwendung der in den wesentlichen Details angeführten, oder einer anderen von der Partei für diesen Zweck angegebenen E-Mail-Adresse, gesendet werden. Wenn es sich bei der Mitteilung um eine Kündigung handelt, muss eine Kopie dieser E-Mail unverzüglich (per Einschreiben oder Kurier) an einen (gesetzlichen oder organschaftlichen) Vertreter der anderen Partei an die letzte bekannte physische Adresse der anderen Partei gesendet werden.
    • Salvatorische Klausel: Wenn eine Bestimmung der Vereinbarung rechtswidrig, nicht durchsetzbar oder ungültig ist oder wird, gilt die betreffende Bestimmung als in dem Umfang geändert, der zur Behebung der Rechtswidrigkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Ungültigkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Intention der Parteien erforderlich ist. Wenn eine Änderung nicht möglich ist, muss die Bestimmung für alle Zwecke als vom Vertrag getrennt behandelt werden, ohne die Rechtmäßigkeit, Durchsetzbarkeit oder Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags zu beeinträchtigen.
    • Änderung: Vorbehaltlich Klausel 5.4 muss jede Änderung der Vereinbarung schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
    • Gesamte Vereinbarung: Die Vereinbarung enthält alle Vereinbarungen, die von den Parteien in Bezug auf die Dienste vereinbart wurden, und ersetzt und hebt alle Vereinbarungen auf, die vor dem Anfangsdatum besprochen, ausgetauscht oder vereinbart wurden. Die Parteien können sich nicht auf Zusicherungen, Garantien oder Vereinbarungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand berufen, die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung schriftlich festgelegt sind, und keine derartigen Zusicherungen, Garantien oder Vereinbarungen können Rechtswirkung entfalten.
    • Vergabe von Unteraufträgen und Abtretung: (a) Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, novieren, untervergeben oder übertragen, wobei diese Zustimmung vom Anbieter nicht ohne angemessenen Grund verweigert wird. Der Kunde bleibt trotz genehmigter Abtretung, Vergabe von Unteraufträgen oder Übertragung für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag verantwortlich und haftbar. Jede Abtretung, Novation, Vergabe von Unteraufträgen oder Übertragung muss schriftlich erfolgen. (b) Jeder Kontrollwechsel (Change of Control) auf Seiten des Kunden gilt als Übertragung, für den die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters gemäß Klausel 12.9(a) erforderlich ist. In diesem Zusammenhang bedeutet Kontrollwechsel jede Übertragung von Anteilen oder anderen Vereinbarungen, die den Kunden oder ein Mitglied seiner Gruppe betreffen und die zu einer Änderung der tatsächlichen Kontrolle über den Kunden oder dessen Unternehmen führen.
    • Ausfertigungen: Die Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, von denen jedes ein Original darstellt und die alle dieselbe einheitliche Vereinbarung darstellen. Jede Partei kann den Vertrag für ihre Seite abschließen, indem sie eine Ausfertigung des Vertrages unterzeichnet und per E-Mail an die andere Partei sendet.

VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGS-DATENVERARBEITUNG ABSCHNITT C

 

abgeschlossen von und zwischen:

 

Wiff Austria, gemeinnütziger Verein mit Sitz in Luzmannsdorfstraße 27, 4521 Schiedlberg, Österreich, eingetragen im österreichischen Vereinsregister unter der ZVR-Zahl 1608467876(im Folgenden als "Anbieter" bezeichnet) und

 

dem Kunden wie folgt:

  1. PRÄAMBEL

Das Unternehmen fungiert als Verantwortlicher. Das Unternehmen möchte bestimmte Dienstleistungen im Rahmen des Hauptvertrags, die die Verarbeitung personenbezogener Daten miteinschließen, an den Anbieter vergeben.

  1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND AUSLEGUNG
    • Sofern hierin nicht anders definiert, haben die folgenden in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe und Ausdrücke die folgende Bedeutung:
      • "Vereinbarung" bezeichnet diese Datenverarbeitungsvereinbarung und alle Anhänge dazu.
      • "Hauptvertrag" bezeichnet den an diesem Tag zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zur Bereitstellung bestimmter Softwaredienste durch den Anbieter für das Unternehmen.
      • "Dienstleistungen" bezeichnet die Dienste, die der Anbieter gemäß dem Hauptvertrag gegenüber dem Unternehmen erbringt.
      • „Datenschutzgesetze“ bezeichnet die DSGVO und, soweit anwendbar, die Datenschutz- oder Datenschutzgesetze anderer Staaten.
      • „DSGVO“ bezeichnet die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU) VO 2016/679.
      • "Personenbezogene Daten des Unternehmens“ sind alle personenbezogenen Daten, die vom Anbieter oder von einem vertraglichen Auftragsverarbeiter im Auftrag des Unternehmens gemäß oder in Verbindung mit dem Hauptvertrag verarbeitet werden.
      • "Datenübermittlung" bezeichnet (a) eine Übermittlung personenbezogener Daten des Unternehmens vom Unternehmen an den Anbieter; oder (b) eine Weitergabe personenbezogener Daten des Unternehmens vom Anbieter an einen vertraglichen Auftragsverarbeiter oder zwischen zwei Einrichtungen des Anbieters jeweils, wenn eine solche Übermittlung durch anwendbare Datenschutzgesetze (oder durch die Bestimmungen von Datenübermittlungsvereinbarungen, die die Datenübertragungsbeschränkungen behandeln) unzulässig wäre.
      • "Vertraglicher Auftragsverarbeiter" bezeichnet einen Unter-Auftragsverarbeiter.
      • „Unter-Auftragsverarbeiter“ bezeichnet jede Person, die von oder im Namen des Anbieters mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Namen des Unternehmens im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung beauftragt wurde.
    • Die Begriffe „Kommission“, „Verantwortlicher“, „betroffene Person“, „Mitgliedstaat“, „personenbezogene Daten“, „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“, „Verarbeitung“ und „Aufsichtsbehörde“ haben dieselbe Bedeutung wie in der DSGVO und ihre verwandten Begriffe sind entsprechend auszulegen.
  2. GEGENSTAND UND DAUER DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
    • Der Gegenstand dieser Vereinbarung ergibt sich aus den Dienstleistungen, die der Anbieter für das Unternehmen, wie im Hauptvertrag beschrieben und vereinbart, zu erbringen hat. Diese Vereinbarung ist eine Ergänzung und ein integrierender Bestandteil des Hauptvertrags.
    • Art und Zweck der Datenverarbeitung im Rahmen dieser Vereinbarung ist die Ausführung der Dienste durch den Anbieter für das Unternehmen, wie im Hauptvertrag vereinbart, in deren Verlauf die Arten von personenbezogenen Daten und Kategorien von betroffenen Personen, gemäß Anhang 1 zu dieser Vereinbarung, verarbeitet werden können.
    • Die Dauer dieser Vereinbarung (Laufzeit) entspricht der Dauer des Hauptvertrags.
  3. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN DES UNTERNEHMENS
    • Das Unternehmen weist den Anbieter an, die im Hauptvertrag vereinbarten personenbezogenen Daten des Unternehmens zu verarbeiten.
    • Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Unternehmens muss der Anbieter (a) alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten; und (b) darf keine personenbezogenen Daten des Unternehmens verarbeiten, die nicht den jeweiligen dokumentierten Anweisungen des Unternehmens entsprechen, einschließlich insbesondere derer, die im Hauptvertrag festgelegt sind.
  4. PERSONAL UND VERTRAGLICHE AUFTRAGSVERARBEITER DES ANBIETERS

Der Anbieter unternimmt angemessene Schritte, um die Zuverlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder vertraglichen Auftragsverarbeiter, die Zugriff auf die personenbezogenen Daten des Unternehmens haben können, sicherzustellen und stellt in jedem Fall sicher, dass der Zugriff auf diejenigen Personen beschränkt ist, die die jeweiligen personenbezogenen Daten des Unternehmens notwendigerweise kennen oder darauf zugreifen müssen, wie zum Zwecke der Ausführung des Hauptvertrags und zur Einhaltung der geltenden Gesetze erforderlich, wobei sicherzustellen ist, dass alle diese vertraglichen Auftragsverarbeiter oder Personen entsprechenden Vertraulichkeitserklärungen oder beruflichen oder gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen unterliegen.

  1. SICHERHEIT
    • Unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Kosten der Implementierung sowie der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung, sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, hat der Anbieter in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Unternehmens geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu setzen, um ein diesem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, einschließlich gegebenenfalls der in Artikel 32 Absatz 1 der DSGVO genannten Maßnahmen.
    • Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus berücksichtigt der Anbieter insbesondere die mit der Verarbeitung verbundenen Risiken, speziell die Risiken aus der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
  2. UNTER-AUFTRAGSVERARBEITUNG
    • Dem Anbieter ist es gestattet, vertragliche Auftragsverarbeiter zu bestellen oder zu beauftragen, wenn dies für die Erbringung der Dienstleistungen für das Unternehmen erforderlich ist, und er wird das Unternehmen über beabsichtigte Änderungen vertraglicher Auftragsverarbeiter rechtzeitig informieren.
    • Der Anbieter stellt sicher, dass die vertraglichen Auftragsverarbeiter die gleichen Datenschutzverpflichtungen wie in dieser Vereinbarung festgelegt haben.
  3. RECHTE BETROFFENER PERSONEN
    • Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Anbieter das Unternehmen bei der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, soweit dies möglich ist, um die vom Unternehmen erwarteten Verpflichtungen angemessen zu erfüllen, um auf Anträge zur Ausübung der Rechte betroffener Personen aus den Datenschutzgesetzen zu reagieren.
    • Der Anbieter muss (a) das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen, wenn er einen datenschutzbezogenen Antrag einer betroffenen Person in Bezug auf personenbezogene Daten des Unternehmens erhält; und (b) sicherstellen, dass er auf diesen Antrag nur im Rahmen von dokumentierten Anweisungen des Unternehmens oder gemäß den geltenden Gesetzen, denen der Anbieter unterliegt, reagiert. In letzterem Fall muss der Anbieter das Unternehmen im gesetzlich zulässigen Umfang über diese gesetzliche Verpflichtung informieren, bevor er auf den Antrag antwortet.
  4. VERLETZUNG DES SCHUTZES PERSONENBEZOGENER DATEN
    • Der Anbieter muss das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen, sobald er Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Unternehmens erlangt und dem Unternehmen ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Meldung oder Benachrichtigung der zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder der von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen nachkommen kann.
    • Der Anbieter hat mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten und angemessene Schritte gemäß den Anweisungen des Unternehmens setzen, um das Unternehmen bei der Untersuchung, Minderung und Behebung jeder derartigen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu unterstützen.
  5. DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG UND VORHERIGE KONSULTATION

Der Anbieter muss dem Unternehmen bei sämtlichen Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen der Aufsichtsbehörden oder sonstigen zuständigen Datenschutzbehörden, die das Unternehmen gemäß Artikel 35 oder 36 DSGVO oder einer gleichwertigen Bestimmung eines anderen Datenschutzgesetzes als nötig erachtet, angemessene Unterstützung leisten – wobei sich dies in jedem Fall nur auf die Verarbeitung personenbezogener Daten des Unternehmens durch den Anbieter und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung der ihm zur Verfügung stehenden Informationen, sowie der seiner vertraglichen Auftragsverarbeiter bezieht.

  1. LÖSCHUNG ODER RÜCKGABE PERSONENBEZOGENER DATEN DES UNTERNEHMENS

Der Anbieter hat nach Beendigung aller Dienste, die die Verarbeitung personenbezogener Daten des Unternehmens betreffen, unverzüglich alle Kopien dieser personenbezogenen Daten des Unternehmens zu löschen.

  1. ÜBERPRÜFUNGSRECHTE
    • Der Anbieter stellt dem Unternehmen auf Anfrage alle erforderlichen und zumutbaren Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung zur Verfügung, und ermöglicht und wirkt mit bei Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, durch das Unternehmen oder einen vom Unternehmen beauftragen Prüfer, jeweils im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogenen Daten des Unternehmens, einschließlich jener durch vertragliche Auftragsverarbeiter.
    • Informations- und Überprüfungsrechte des Unternehmens aus diesem Abschnitt bestehen nur insoweit, als diese Vereinbarung sonst keine Informationen und Prüfungsrechte einräumt, die den einschlägigen Anforderungen der Datenschutzgesetze entsprechen.
  2. DATENÜBERMITTLUNGEN
    • Der Anbieter wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine Datenübermittlung in Staaten außerhalb der EU und/oder des EWR durchführen oder genehmigen. Wenn im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitete personenbezogene Daten von einem Staat innerhalb des EWR in einen Staat außerhalb des EWR übertragen werden, stellen die Vertragsparteien sicher, dass die personenbezogenen Daten angemessen geschützt sind. Um dies zu erreichen, stützen sich die Vertragsparteien, sofern nicht anders vereinbart, bei der Übermittlung personenbezogener Daten auf EU-anerkannte Standardvertragsklauseln.
    • Bei der Erbringung der Dienstleistungen gemäß dem Hauptvertrag kann der Anbieter insbesondere die in Abschnitt B, Anlage ./1 aufgeführten Dienstleister beauftragen, die folglich bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen auch personenbezogene Daten des Unternehmens erhalten können. Dies wird vom Unternehmen hiermit genehmigt.
  3. ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

Das anwendbare Recht und der Gerichtsstand in Bezug auf diese Vereinbarung entsprechen denen, die im Hauptvertrag vereinbart wurden.